Pflegegeld beantragen - Voraussetzungen und Tipps

Pflegebedürftige können - sofern sie selbst dazu in der Lage sind - bestimmen, ob sie sich von einem Familienmitglied oder einer sonstigen Person aus dem Umfeld, welche nachgewiesen keine professionelle Pflegeperson sein darf, pflegen lassen wollen. Wer nun aber einen kranken, alten oder behinderten Angehörigen pflegt, muss sich beruflich und damit auch finanziell einschränken. Daher gewähre die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld für die Pflegeperson. Wie hoch dieses ist und wie lange dies gewährt wird ist unterschiedlich, hier kommt es auf den Zustand des Pflegebedürftigen an.

Pflegegrad feststellen und Pflegegeld beantragen

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem sogenannten Pflegegrad. Bei der Pflegekasse selbst kann ein entsprechender Antrag zur Beurteilung des Pflegegrades gestellt werden, denn erst wenn dieser feststeht, können weitere Schritte unternommen werden. Der medizinische Dienst der Krankenkasse, kurz MDK (bei Privatversicherten ein Gutachter von MEDICPROOF), stellt den Pflegegrad wie folgt fest:

  • Pflegegrad 1: die Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt, monatliches Pflegegeld = 0 EUR
  • Pflegegrad 2: die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt, monatliches Pflegegeld = 316 EUR
  • Pflegegrad 3: die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt, monatliches Pflegegeld = 545 EUR
  • Pflegegrad 4: es liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, monatliches Pflegegeld = 728 EUR
  • Pflegegrad 5: eine schwerste Beeinträchtigung mit speziellen Anforderungen an die Pflegeperson liegt vor, monatliches Pflegegeld = 901 EUR

Die Pflegegrade beziehen sich, anders als die bis 2017 üblichen Pflegestufen, auch auf geistige Erkrankungen, wie beispielsweise Demenz oder geistige Behinderungen. Vor 2017 bekamen pflegende Angehörige in solchen Fällen keine Leistungen von der Pflegekasse, es sei denn der Pflegeaufwand bezog sich auf eine körperliche Pflege wie Ernährung oder Körperpflege.
Wird die Begutachtung seitens des MDK oder MEDICPROOF beantragt, so wird die pflegebedürftige Person von einem Mitarbeiter der entsprechenden Stelle persönlich in Augenschein genommen. Diese Mitarbeiter empfehlen jedoch lediglich eine Pflegestufe, die Pflegekasse allein entscheidet schlussendlich über den Grad der Einstufung.
Den Antrag selbst muss primär der Pflegebedürftige stellen, beziehungsweise eine andere Person dazu bevollmächtigen. Bei Menschen mit schweren geistigen Defiziten, die es ihnen unmöglich machen den Antrag selbst zu stellen oder eine Vollmacht zu erteilen, darf der gesetzliche Vormund das Pflegegeld beantragen.

Wer bekommt Pflegegeld?

Wer Pflegegeld beantragen möchte, muss mindestens ein halbes Jahr lang bei einer Pflegeversicherung versichert sein, um einen Anspruch zu haben. Wichtig ist, dass das Pflegegeld dem Versicherten zunächst selbst zusteht und er entscheiden kann, zu welchen Anteilen er die Unterstützung an seine Pflegepersonen verteilt, sollte es mehrere geben. Es muss dabei eine häusliche Pflege stattfinden, die nicht durch Fachpersonal erfolgt.
Werden ambulante Pflegedienste hinzugezogen, so verringert dich das Pflegegeld anteilig. Ist der Pflegebedürftige nicht geschäftsfähig, so wird ein gesetzlicher Vormund bestimmt, der, sofern er die Person auch pflegt, das Pflegegeld erhält.
Generell kann ein geschäftsfähiger Pflegebedürftiger eine Person bestimmen, auf deren Konto das Pflegegeld überwiesen werden soll.
Wer keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährliche, und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährliche Beratungsgespräche in Anspruch nehmen.

Verwendungszwecke des Pflegegeldes

Mit dem Pflegegeld soll die häusliche Pflege finanziell unterstützt werden. Vor allem im Hinblick auf die fehlenden professionellen Pflegekräfte und Plätze in entsprechenden Einrichtungen ist das Pflegegeld eine sinnvolle Sozialleistung.
Wer in einem Pflegeheim vollstationär lebt, erhält kein Pflegegeld, ansonsten kann die Pflege finanziell unterstützt werden, bei folgenden Pflegepersonen:

  • bei pflegenden Angehörigen
  • beim Ehe- oder Lebenspartner
  • bei 24 Stunden Pflegekräften aus Polen
  • bei ehrenamtlichen Pflegekräften

Dabei muss die Pflege nicht zwingend in den eigenen vier Wänden erfolgen. Pflegegeld wird auch dann bezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer Senioren WG, im betreuten Wohnen, in einem Mehrgenerationenhaus oder in der Wohnung der Pflegeperson stattfindet.
Wie viele Stunden in der Woche für die Pflege aufgewendet wird, ist dabei nicht maßgeblich, genauso wenig wie die Art der Einkünfte der Pflegeperson. Voraussetzung für die Zahlung ist natürlich immer wie bereits erwähnt eine festgestellte Pflegestufe von mindestens 2.

Pflegegeld abgelehnt - Pflegestützpunkte helfen weiter

Pflegegeld wird häufiger abgelehnt als man glaubt. Ganz einfach auch deshalb, weil man als naher Angehöriger die Situation nicht objektiv beurteilen kann und die Hilfsbedürftigkeit des Pflegebedürftigen doch nicht so groß ist und er eigentlich viele Dinge allein erledigen könnte.
Bevor man den MDK oder den MEDICPROOF zur Begutachtung hinzuzieht, kann man sich vorab bei einem neutralen Pflegestützpunkt informieren. Hier werden Angehörigen und Pflegebedürftigen alle nötigen Informationen zur Verfügung gestellt und unterstützend beraten. Auch im Hinblick darauf, wie man Widerspruch einlegt, wenn der Pflegegeldantrag abgelehnt wurde oder man der Meinung ist, dass der Pflegegrad zu niedrig ist.

Pflegebedürftige können - sofern sie selbst dazu in der Lage sind - bestimmen, ob sie sich von einem Familienmitglied oder einer sonstigen Person aus dem Umfeld, welche nachgewiesen keine professionelle Pflegeperson sein darf, pflegen lassen wollen. Wer nun aber einen kranken, alten oder behinderten Angehörigen pflegt, muss sich beruflich und damit auch finanziell einschränken. Daher gewähre die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld für die Pflegeperson. Wie hoch dieses ist und wie lange dies gewährt wird ist unterschiedlich, hier kommt es auf den Zustand des Pflegebedürftigen an.

 

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