Änderungen in der Pflege ab 2020

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz ab 2020 wird die Pflegeausbildung neu geregelt. Zudem sollen auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege selbst verbessert und damit attraktiver werden. Der Beruf des Pflegers verdient ein besseres Image und wirft gleichzeitig neue Fragen auf.

Die Arbeit in der Pflege wird immer herausfordernder und anstrengender. Um den Beruf gänzlich attraktiver zu machen, setzt das neue Pflegeberufegesetz ab 1. Januar 2020 auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig werden in den neuen Gesetzen auch die Gehälter und Inhalte der Ausbildung festgelegt. Vielfach gilt der Beruf als Fachkraft in der Pflege als unterbezahlt.

Die Arbeit führt bei vielen Betroffenen zu einer überdurchschnittlichen Belastung, sodass in den letzten Jahren die Nachfrage an neuen Bewerbern deutlich gesunken ist. Deshalb ist eine neue Form der Pflegeausbildung dringend notwendig geworden. Nur so kann der steigende Bedarf an qualifiziertem und adäquat bezahltem Fachpersonal gedeckt werden.

Chancen für Karriere und Spezialisierung

Die Lehre erfährt durch das neue Gesetz Änderungen, die sich positiv auf die Karriere potenzieller Fachkräfte auswirkt. Bereits in der Ausbildung von Pflegefachpersonal kann man sich abgesehen vom allgemeinen Berufsabschluss auf eine Spezialisierung der Bereiche Kinderkrankenpflege oder Altenpflege entscheiden. Fällt diese Entscheidung im dritten Ausbildungsjahr, setzen diese Absolventen nach der Ausbildung ihre Arbeit als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger fort.

Zudem ist die Einführung eines ergänzenden Pflegestudiums geplant. Dieses kann nach der Ausbildung absolviert werden und bietet einen akademischen Abschluss, der neue Karrierechancen als Führungs- oder Fachkraft in der Pflege ermöglicht.

Modernisierung der Ausbildungsinhalte und Vergütungen

Um das Erlernen des Pflegeberufes zu unterstützen, werden die bisherigen Lehrmittel innerhalb der nächsten Jahre auf einen aktuellen Stand gebracht. Damit erhöht sich nicht nur die Qualität der Inhalte, sondern gleichzeitig auch die Motivation der auszubildenden Azubis als Altenpfleger zu arbeiten. Da die Ausbildung zur Pflegekraft schulisch, nicht dual wie in anderen Berufen erfolgt, zeichnet sich das auch in der Vergütung ab. Ein Auszubildender, der die Pflegeschule besucht, musste bisher Schulgeld bezahlen und erhielt nicht wie ein Azubi in der dualen Lehre einen monatlichen Lohn.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegesetzes ab 2020 wird kein Schulgeld mehr fällig. Die angehenden Pflegekräfte erhalten wie Azubis eine entsprechende Ausbildungsvergütung. Damit hofft man, den Berufsstart als Pflegekraft attraktiver zu gestalten, um die Zahl der interessierten Bewerber zu steigern

Neue Ausbildung wertet Pflege auf

Neben den attraktiveren finanziellen Unterstützungen und angepassten Lehrinhalten gilt es, den zukünftigen Pflegekräften auch mehr Wertschätzung und Anerkennung zu vermitteln. Aufgrund des Fachkräftemangels, der bereits jetzt akut ist, braucht es jedoch eine Verbesserung der Situation. Mit den geplanten Verbesserungen könnte eine Wende eintreten, von der Pflegebedürftige wie Personal profitieren.

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