Private oder gesetzliche Krankenversicherung – Beamtenschaft hat die Wahl

Die meisten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch abgekürzt GKV genannt. Für die private Krankenversicherung (PKV) gelten bestimmte Voraussetzungen: Angestellte dürfen sich erst ab einem Jahreseinkommen von 62.550 Euro brutto (Versicherungspflichtgrenze 2020) privat versichern, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige unabhängig vom Einkommen.

Ob gesetzlich oder privat – diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und muss für den individuellen Fall durchgerechnet werden. Für einen Großteil der Beamtenschaft ist die private Krankenversicherung finanziell gesehen sinnvoller, denn der Dienstherr (Bund, Land oder Kommune) zahlt einen Teil der Gesundheitskosten als Beihilfe (50 – 80 %). Gesetzlich versichert müsste der gesamte Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche bezahlt werden.

Vorteile der privaten Krankenversicherung sind die besseren Leistungen, wie z. B. die vielzitierte Chefarztbehandlung, das Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus oder auch höhere Erstattungen im Bereich Zahnersatz. Dass alle wichtigen Leistungen enthalten sind, darauf sollte man bei der Auswahl des Versicherungsanbieters und des Tarifs sehr genau achten. Denn im Krankheitsfall lässt sich am Versicherungsschutz zumeist nichts mehr ändern.

Ein oft erwähnter Vorteil der PKV ist auch die angebliche Bevorzugung bei der Terminvergabe in Praxen, hier vor allem bei Fachärzten. Während man als gesetzlicher Versicherter schon mal Wochen auf einen Facharzttermin wartet, erhält der privat versicherte Patient einen Termin innerhalb von Tagen. So die Einschätzung vieler, und dies nicht ganz unbegründet.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat aus diesem Anlass die so genannten Terminservicestellen eingerichtet. Ziel ist es allen Versicherten einen Arzttermin in einer bestimmten Frist zu vermitteln, um übermäßig lange Wartezeiten für Patienten zu vermeiden. Erreichbar ist die Servicestelle unter der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 und online unter der Adresse www.eterminservice.de.

Auch wenn die meisten Beamtinnen und Beamten die private Krankenversicherung wählen, gibt es  Lebenssituationen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option ist (z. B. als Alleinverdiener*in mit mehreren Kindern, bei verhältnismäßig niedrigen Bezügen, bei Vorerkrankungen oder auch bei Scheu vor finanzieller Belastung).

Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, Bund und die meisten Länder dagegen beteiligen sich nicht an den Versicherungsbeiträgen ihrer Beamtinnen und Beamten. Dies wurde 2018 in Hamburg geändert, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben nun nachgezogen. In diesen Ländern erhält die Beamtenschaft einen 50-Prozent-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt sowohl für Bedienstete, die bereits gesetzlich krankenversichert sind, als auch für Neu-Beamte, die nun am Anfang ihres Berufslebens die Wahl haben.

Fazit:
Auch wenn Sie die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, heißt dies nicht automatisch, dass dies die bessere Wahl ist. Prüfen Sie gründlich, ob die Vorteile für Sie persönlich überwiegen, auch in Betracht auf Ihre zukünftige Lebensplanung.

www.wissen-gesundheit.de

Tipp des Tages

Täglicher Gesundheitstipp

Gesund und fit durch die Feiertage

pixelio.de (bruno31) Um die Zeit zu einem schönen festlichen und wohltuenden Erlebnis zu gestalten, haben wir vier Tipps für Sie.